AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG:die Interessengemeinschaft

Möglich, sehr geehrter Herr Klein, das die von ihnen in der FAZ geschaltete Anzeige Sie und ihre Freunde, überzeugt. Mag sein, das sie all diese Dinge selber glauben was sie dort den ehemaligen Genossen so alles erzählen, aber so ganz unter uns Beiden Herr Klein, eine Staatsanwaltschaft bekommt doch nicht „ohne hinreichenden Tatverdacht“ einen Durchsuchungsbeschluss ausgestellt von einem Richter, oder?

Ich denke da sind wir uns einig. Natürlich haben sie völlig Recht, wenn sie dann sagen „es gibt ein Urteil gegen mioch in dieser Sache“, und natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung für Sie bis zu einer endgültigen rechtskräftigen Verurteilung.

Für mich sehr geehrter Herr Klein, sind sie ein Spieler. Geben Sie doch mal Ihren Namen ein mit dem Zusatz „Backgammon“, dann wissen sie genau was ich meine mit meiner Aussage. So etwas legt man nicht ab.

Aus meiner Sicht ist es aber auch Zeit, aus Sicht der Anleger, eine Interessen-gemeinschaft der AVG Genossen zu bilden und eigene Aufklärung zu betreiben, natürlich unterstützend zur Staatsanwaltschaft in Potsdam und deren Ermittlungen.

Es ist aber auch Zeit sich einmal die Vermittler der Genossenschaft anzuschauen. Vermittler wie zum Beispiel Zenke Privatier, denn natürlich stellt sich hier auch die Frage nach einer Beraterhaftung von Seiten der Vermittler, denn auch eine genossenschaftliche Beteiligung ist eine Kapitalanlage. Im Interesse der Vermittler hoffen wir dann einmal, das die ordentlich und vollständig beraten wurden.

Natürlich, sehr geehrter Herr Klein kümmern wir uns dann auch um den Prüfer und Prüfungsverband der Genossenschaft.Haben Sie Interesse an der Mitgliedschaft in der genannten Interessengemeinschaft, denn senden Sie uns eine Mail an redaktion@diebewertung.de .Wir melden uns dann bei Ihnen.

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