Life Forestry und der Ärger mit der BaFin

Die Untersagung des Bundesaufsichtsamtes für Finanzdienstleistungen kam dann für Lambert Liesenberg vom Unternehmen Life Forestry, doch sehr überraschend. Lambert Liesenberg betonte in einem Gespräch mit der Internetredaktion von www.diebewertung.de , das man seit Monaten mit der BaFin in Frankfurt eben zu genau diesem Vermögensanlagenprospekt in der Diskussion sei, und dabei sei immer neue Fragen der BaFin zu beantworten.

Das nun die BaFin einseitig einen solchen Stopp für den Vertrieb der bewährten Produkte auf Ihrer Internetseite veröffentlicht, damit hatte weder das Unternehmen Life Forestry noch Lambert Liesenberg selber gerechnet. Natürlich werden wir uns nun mit unserem Unternehmensanwalt, der auch unsere Erstellung des BaFin Prospektes betreut, um einen Rechtsrat bitten, wie wir nun in diesem Fall gegen die BaFin vorgehen können. Zurecht schreibt die BaFin in ihrer Verfügung ja „das der Bescheid eben noch nicht „bestandskräftig“ ist.

Wir wollen natürlich über Rechtsmittel erreichen, dass dieser Bescheid eben auch nichtbestandskräftig wird. In der aktuellen Veröffentlichung derBaFin heißt es dazu:

Die BaFin hat das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Teakinvestment“ über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Teakbäumen in Costa Rica und Ecuador in Deutschland untersagt. Anbieter ist die Life Forestry Switzerland AG.

Die Gesellschaft darf diese Vermögensanlage nicht mehr zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat der Life Forestry Switzerland AG am 25. September 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt, diese Vermögensanlage öffentlich anzubieten.

Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Meldung Ende

Nun wird der gesamte Vorgang vermutlich nur noch auf rechtlicher Ebene zu lösen sein, heißt hier müssen sich Gerichte mit dem aktuellen Vorgang befassen. Gerichte in Deutschland. Übrigens nach unserer Kenntnis ist der Vertrieb dieses Baum Investments in der Schweiz, in der Form wie ihn Life Forestry seit Jahren praktiziert, ohne ähnliche Vorgaben wie in Deutschland wohl zulässig. Nach uns vorliegenden Unterlagend es Unternehmens Life Forestry, sollte das Investment der Anleger komplett geschützt sein.

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