Provisionsabgabeverbot – jetzt macht die FMH Finanzebratung dem Kunden ein solches Angebot

Zunächst einmal ist es in Deutschland nicht erlaubt, erhaltene Provisionen an Kunden weiterzugeben. Hierauf hat auch die BaFin in den letzten Jahren verschiedentlich hingewiesen. Ob das Gesetz noch zeitgemäß ist, bleibt dahingestellt. Nun wirbt das Unternehmen FMH Finanzberatung damit, dass der Kunde, der einen Bausparvertrag bei dem Unternehmen abschließt (über die Onlineplattform), eine Gutschrift von 50% der Abschlussprovision zurückerstattet bekommt. Wettbewerber könnten das Unternehmen für dieses Angebot möglicherweise abmahnen, denn natürlich verschafft sich das Unternehmen FMH Finanzberatung dadurch einen Wettbewerbsvorteil. Eines hat man aber erreicht, man ist im Gespräch. Warten wir einmal ab, so Thomas Bremer von diebewertung.de, was die BaFin zu diesem Thema sagen wird. 

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Thomas Bremer

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